Welche Restlaufzeit sollte eine Option haben?

Die Restlaufzeit einer Option spielt eine entscheidende Rolle über den Erfolg oder Misserfolg beim Optionshandel. Daher solltest du dich hiermit etwas näher befassen, bevor du eine Option kaufst oder verkaufst…

Auf dein Ziel kommt es an…

Bereits im Artikel über die Grundlagen des Optionshandels bin ich kurz auf den Zeitwert einer Option eingegangen.

Long-Optionen

Möchtest du eine Option kaufen, um am Kursverlauf des Basiswertes zu partizipieren, solltest du dich zunächst fragen, wie lange du die Option halten möchtest. Angenommen du möchtest eine Aktie 30 Tage halten, dann sollte die Restlaufzeit der Option wie folgt aussehen:

30 Tage gewünschte Haltedauer + 10 Tage Puffer + 45 Tage Restlaufzeit = 85 Tage

Die 10 Tage Puffer kannst du evtl. noch nachvollziehen. Diese sind dazu da, falls sich der Basiswert nicht innerhalb deiner gewünschten Haltedauer von 30 Tagen wie zuvor vermutet entwickelt. Aber vermutlich fragst du dich, wieso noch 45 Tage Restlaufzeit hinzukommen…

Prinzipiell ist dies ganz einfach: Der Zeitwert einer Option nimmt nicht linear sondern exponentiell ab. Und zwar ab 45 Tagen Restlaufzeit beginnt er exponentiell abzunehmen. Ab 30 Tagen Restlaufzeit erhöht sich der Zeitwertverfall nochmals.

Dies bedeutet für deine Long-Option, dass der Zeitwertverlust deiner Option zunimmt und diese dadurch an Wert verliert. Du solltest also vermeiden mit deiner Option in die Restlaufzeit von 45 Tagen hineinzugeraten, da diese hier beginnt (exponentiell) an Wert zu verlieren.

Short-Optionen

Solltest du hingegen beabsichtigen Optionen zu verkaufen, um hierdurch Prämien zu vereinnahmen und so einen Cashflow zu generieren, sieht es hingegen wieder anders aus:

Wie du bereits weist, nimmt der Zeitwert der Option ab 45 Tagen exponentiell ab. Dies ist für dich, wenn du Verkäufer einer Option bist, ein Vorteil!

Wenn du also als Stillhalter agieren möchtest, sollte die Restlaufzeit deiner Option höchstens 45 Tage haben, da ab hier der Zeitwertverfall zunimmt. Persönlich schaue ich immer nach Restlaufzeiten von höchstens 30 Tage, da hier der Zeitwertverfall nochmal zunimmt…

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